Dein Freiwilligendienst
bei der Caritas Hochrhein

Deine Zukunft bei uns

Mit einem Freiwilligendienst unterstützt du uns in verschiedenen Einrichtungen der Caritas Hochrhein. Wir sind mit über 60 Einrichtungen am ganzen Hochrhein vertreten und bieten dir somit verschiedene Perspektiven. Finde heraus, was für dich das passende Engagement ist und somit die geeignete Einrichtung. 

FSJ – Klassisch

  • Bis zum 27ten Lebensjahr
  • Dauer: 12 Monate
  • Beginn im September/Oktober
  • Ein oder mehrere Modulseminare
  • In der Regel in Vollzeit
  • Konstante Seminargruppen
  • Verlängerung möglich

FSJ – Flexibel

  • Bis zum 27ten Lebensjahr
  • Dauer: 6 Monate
  • Beginn ist jederzeit möglich
  • Flexible Bildungsangebote –
    ein oder mehrere Modulseminare
  • In der Regel in Vollzeit
  • Konstante Seminargruppen
  • Verlängerung möglich

BFD

  • Ab dem 27ten Lebensjahr
  • Dauer: 6 – 18 Monate
  • Beginn ist jederzeit möglich
  • Flexible Bildungsangebote –
    Seminar zur politischen Bildung
  • Teilzeit ab 20,5 Wochen­stunden möglich

8 Gründe
für ein FSJ / BFD

  1. Berufsorientierung

  2. Fachhochschulreife
    Mit einem FSJ zur Fachhochschulreife, sofern du die 11. Klasse eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hast
  3. Praxiserfahrung
    Erste praktische Erfahrungen sammeln
  4. Engagement
    Gesellschaftlicher wertvoller Beitrag leisten
  5. Karriereimpuls
    Positive Auswirkung auf Ausbildungs- und Studienplätze in jeder Branche
  6. Zeitgestaltung
    Eine Auszeit, Orientierungszeit oder Wartezeit sinnvoll nutzen
  7. Entfaltung
    Persönliche Weiterentwicklung, durch zahlreiche Seminare und das Antreffen unterschiedlicher Menschen
  8. Kompetenzentwicklung
    Stärkung deiner Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit

Corporate Benefits
im FSJ / BFD

Taschengeld

i.H.v. 400€

Versicherung

Beitragsfreie Sozialversicherung + Haft- und Unfallversicherung

Urlaub

26 Urlaubstage bei 12 Monaten FSJ/BFD

Fort- und Weiter­bildung

Bildungsseminare mit Kost und Logis, fachliche & pädagogische Begleitung (Anleitungsperson)

JobTicket

JugendticketBW (FSJ) oder Deutschlandticket (BFD)

FSJ/BFD-Ausweis

Recht auf vergünstigte Fahrkarte, Kulturangebote

Zeugnis

Bescheinigung und auf Antrag: Arbeitszeugnis

Tätigkeitsfelder
im FSJ / BFD

Arbeit mit Menschen mit Behinderung

  • Werkstätten
  • Wohnheim
  • Ambulant betreutes Wohnen
  • Förder- und Betreuungsbereich

Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen

  • Werkstätte
  • Gemeindepsychiatrie

Arbeit mit lebenserfahrenen Menschen

  • Tagespflege
  • Sozialstation
  • Ambulant betreutes Wohnen

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

  • Wohngruppe (stationär)
  • Tagesgruppe (teilstationär)
  • Schule für Erziehungshilfe
  • Schulhort

Beratungsarbeit

  • Caritassozialdienst, Schwangerschaftsberatung, Tafel
  • Migrationsberatung 

Voraussetzungen für ein FSJ oder BFD

Im Grunde gibt es keine Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst. Sofern du deine allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt hast, kannst du einen Freiwilligendienst beginnen. Die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht beträgt neun Jahre, das bedeutet, dass du mindestens neun Jahre die Schule besucht haben musst.

Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) liegt die Altersgrenze bei 26 Jahren. Danach ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) möglich, dort gibt es keine Altersgrenze.

Haben wir dein Interesse geweckt?

Mitarbeiterstimmen

Tobias Jung
Heilerziehungspfleger in der Behindertenhilfe

Ich habe mich damals für die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger entschieden, weil ich gerne mit Menschen arbeite. Ich setze mir jeden Tag das Ziel, mit meiner Arbeit Menschen mit Einschränkungen Freude zu bereiten und die Lebensqualität von ihnen zu verbessern. Die Caritas gibt mir den Freiraum und die Möglichkeit, meine Ideen umzusetzen, um mein Ziel erreichen zu können.

Nicole Westerhoff
Bereichsleitung der Sozialstation St. Verena

Mir gefällt an meiner Arbeit als Bereichsleitung der Sozialstation St. Verena die sehr abwechslungsreichen und vielschichtigen Aufgabengebiete sowie die damit verbundenen Herausforderungen, an denen ich stets wachsen kann. Ich schätze die gute Zusammenarbeit in der Sozialstation, wo wir gemeinsam das Beste aus der aktuellen Pflegesituation herausholen und bevorstehende Veränderungen gemeinsam angehen, um sicherzustellen, dass Menschen auch in Zukunft zu Hause gepflegt werden können. Ich bin dankbar für die flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, die mir mein Arbeitgeber Caritas bietet, sodass ich Beruf und Familie harmonisch vereinbaren kann.

Inola Zielinski

Abwechslungsreiche und interessante Aufgaben die einen immer wieder aufs Neue fordern, Enger Zusammen­halt trotz unter­schiedlicher Einsatzorte, einfache Kombination von Privat- und Berufsleben durch flexible Arbeitszeiten – das macht die Caritas Hochrhein für mich aus.

Du hast Interesse oder noch offene Fragen?
Deine Ansprechpartnerin hilft dir gerne dabei!

Heidi Melch

Referentin Personalmanagement

Mobil: +49 162 2037268

Häufig gestellte Fragen

Wer kann ein Freiwilligendienst machen?

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat sowie die Bereitschaft hat, sich für eine bestimmte Zeit ehrenamtlich zu engagieren, kann einen Freiwilligendienst machen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man einen Freiwilligendienst absolvieren kann. Ein Freiwilligendienst ist eine tolle Möglichkeit, um Erfahrungen zu sammeln, neue Menschen kennenzulernen und sich persönlich weiterzuentwickeln.

Wie viele Wochenstunden muss im Freiwilligendienst arbeiten?

Bei uns arbeitest du in der Regel 39 Stunden pro Woche. Dabei solltest du beachten, dass der Freiwilligendienst kein regulärer Job ist, sondern eher als ehrenamtliches Engagement zu sehen ist. Es geht mehr darum, Erfahrungen zu sammeln, sich sozial zu engagieren und sich persönlich weiterzuentwickeln. Daher ist es wichtig, dass du dich für einen Einsatz entscheidest, der den eigenen Interessen und Fähigkeiten entspricht und bei dem du dich wohl fühlt.

Ich bin noch nicht volljährig. Muss ich etwas Besonderes beachten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Freiwilligen, die noch nicht volljährig sind.

Ab wann kann ich ein FSJ/BFD beginnen?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann in der Regel jederzeit begonnen werden, sobald du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. 

Gibt es im FSJ/BFD die Möglichkeit einer Unterkunft?

Wir bieten keine Unterkunftsmöglichkeiten an.